Sie wollen zu einem günstigeren Autoversicherer wechseln, um im kommenden Jahr bares Geld zu sparen? Dann streichen Sie sich den 30. November 2021 im Kalender an, denn bis zu diesem Termin muss Ihre Vertragskündigung beim alten Versicherer eintreffen, damit Sie Ihr Fahrzeug ab 2022 bei einer neuen und preiswerteren Gesellschaft versichern können.
Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung ist in der Regel das Kalenderjahr, Ihren alten Vertrag können Sie dann mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende 2021 kündigen. Das Kündigungsschreiben muss bis zum Stichtag 30. November beim bisherigen Kfz-Versicherer eintreffen, damit die Kündigung wirksam ist, andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Es reicht eine formlose Mitteilung „Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung zum 31.12.2021“. Im Kündigungsschreiben müssen außerdem die Nummer der Police, das Kennzeichen des Fahrzeuges, Ort und Datum genannt sein. Die Kündigung muss per Textform erfolgen, also per Brief, per Fax oder auch per E-Mail. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einwurfeinschreiben, damit er bei Unklarheiten den rechtzeitigen Zugang problemlos nachweisen kann. Während des laufenden Versicherungsjahres lässt sich eine Kfz-Police nur in Sonderfällen kündigen, zum Beispiel nach einem abgeschlossenen Schadenfall oder bei Wechsel des Fahrzeugs, der zu viel bezahlte Versicherungsbeitrag wird dann erstattet.
Der Preiswettbewerb der Kfz-Versicherer ist aktuell hoch, gerade ältere Verträge sind oft unnötig teuer. Vergleichen Sie am besten jetzt schon die Angebote, dann haben Sie noch genug Zeit, eine neue Police bei einem günstigeren Anbieter abzuschließen und Ihren Altvertrag fristgerecht bis zum 30. November zu kündigen. Übrigens: Die erreichte Schadenfreiheitsklasse wird automatisch vom neuen Versicherer übernommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer preisgünstigen Kfz-Versicherung mit erstklassigen Leistungen!