Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie gut abgesichert, wenn Sie Ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben müssen und kein Geld mehr verdienen. Falls Sie bereits einen BU-Schutz besitzen, sollten Sie jetzt prüfen, ob Ihr Vertrag noch zeitgemäß ist oder auf aktuelle und leistungsstärkere Bedingungen umgestellt werden kann.
Ältere Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten oft noch eine Klausel, wonach der Versicherer nicht zahlen muss, solange Sie nach einem gesundheitsbedingten Jobausstieg auch nur theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten, der Ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht („Abstrakte Verweisung“). Der Versicherer kann die Leistung dann auch verweigern, wenn Ihnen praktisch gar keine solche Tätigkeit angeboten wird. Moderne und kundenfreundliche BU-Verträge leisten dagegen ohne Wenn und Aber, wenn Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr einsatzfähig sind. Empfehlenswert ist auch ein Prognosezeitraum von nicht mehr als sechs Monaten. Das ist die Zeitspanne, die Sie laut ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich mindestens berufsunfähig sein müssen, um Anspruch auf die vereinbarte Rente zu haben. Manche Altverträge sehen noch unangemessen lange Prognosezeiträume von bis zu zwei Jahren vor, auch hier sollte der Vertrag aktualisiert werden. Wichtig ist auch eine möglichst lange Meldefrist von einem Jahr oder mehr. Für diesen Zeitraum leistet der Versicherer rückwirkend, auch wenn Sie sich erst längere Zeit nach Eintritt Ihrer Berufsunfähigkeit melden, weil Sie aus verständlichen Gründen zunächst andere Sachen im Kopf hatten.
Sollten Sie bereits einen Berufsunfähigkeitsschutz im Versicherungsordner haben, prüfen wir gerne für Sie, ob eine Umstellung auf bessere Bedingungen möglich ist. Enthält Ihr Vertrag Klauseln, die für Sie nachteilig sind, kann sich sogar der Wechsel zu einem leistungsstärkeren Anbieter lohnen. Unser Tipp: Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsbeginn sind, desto niedriger ist der Beitrag, warten Sie also mit dem Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu lange.