Eine private Haftpflichtpolice sollte jeder haben. Der Grund: Wer andere schädigt, haftet finanziell für die Folgen, und zwar in unbegrenzter Höhe und im Extremfall sogar ein Leben lang. Nur eine private Haftpflichtversicherung schützt zuverlässig vor diesem unkalkulierbar hohen Risiko.
Wer fahrlässig Schäden verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet – zum Beispiel, wenn er aus Unachtsamkeit die gemietete Wohnung in Brand setzt, als Radfahrer einen Fußgänger verletzt oder auch nur ein Glas Rotwein auf das teure neue Sofa von Freunden verschüttet. In solchen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ohne Wenn und Aber ein und bezahlt den Schaden. Privater Haftpflichtschutz ist zum Glück gar nicht teuer, gute Tarife gibt es schon ab rund 60 Euro im Jahr. Empfehlenswert ist ein Vertrag mit ausreichend hoher Deckung von 50 Millionen Euro oder mehr, denn wenn Menschen verletzt werden und dauerhaft beeinträchtigt bleiben, kommt es oft zu enormen Schadenersatzforderungen. Das gilt insbesondere, wenn zum Schmerzensgeld noch eine lebenslange Rente wegen Berufsbeeinträchtigung hinzukommt, die der Schädiger zahlen muss. Ehe- oder Lebenspartner sind je nach Tarif ohne Beitragszuschlag im privaten Haftpflichtschutz mitversichert. Das gilt ebenso für Kinder, die noch in Ausbildung sind. Versichert sind auch Haftungsgefahren, die vom selbst genutzten Einfamilienhaus ausgehen. Lediglich Eigentümer vermieteter Immobilien brauchen einen separaten Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer.
Für besondere Risiken gibt es spezielle Policen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung, die Bauherren-, Öltank-, Sportboot-, Vereins-, Tierhalter- oder Jagdhaftpflichtversicherung. Solche Haftpflichtversicherungen für besondere Gefahren sind in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Auto auf die Straße, ohne Nachweis einer Jagdhaftpflicht erhält man keine Jagderlaubnis. Andere Policen wie die Hundehaftpflichtversicherung sind noch nicht in jedem Bundesland gesetzlich verpflichtend, aber wegen der verschuldensunabhängigen Haftung des Halters für seinen Vierbeiner unbedingt zu empfehlen.