Beim Kauf von Elektrogeräten bieten Händler oft eine Garantieverlängerung an. Sie soll die Kosten übernehmen, wenn das Gerät später eine Reparatur braucht oder nach einem Defekt ersetzt werden muss. Aber lohnt sich das wirklich?
Verbraucherschützer raten von Garantieverlängerungen für Haushaltsgeräte häufig ab. In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf muss ohnehin der Verkäufer für Produktfehler geradestehen, denn es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Stellt man einen Mangel fest, kann man vom Verkäufer dann Reparatur oder Ersatz verlangen. Innerhalb der ersten zwölf Monate müsste der Verkäufer nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Nach Ablauf von zwölf Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über, der dann selbst nachweisen muss, dass es sich um einen Produktmangel handelt. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des Händlers gibt es oft eine Garantie vom Hersteller. Wer eine längere als diese Herstellergarantie will, kann häufig eine kostenpflichtige Garantieverlängerung abschließen. Das ist praktisch eine Versicherung, die für Geräteschäden in einem bestimmten Zeitraum nach Ablauf der Herstellergarantie aufkommt.
Wenn Spülmaschine, Fernseher oder Kaffeeautomat schon nach einigen Jahren ausfallen, ist das zwar ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend. Wichtiger als eine Garantieverlängerung für Elektrogeräte sind daher eine private Haftpflichtversicherung, eine Risikolebensversicherung für die Familie oder auch ein Berufsunfähigkeitsschutz. Zudem gilt: Zahlt man über mehrere Jahre Beitrag für die Garantieverlängerung, kommt man oft schon nah an den Neupreis des versicherten Produkts, so dass selbst im Schadenfall kaum ein finanzieller Vorteil entsteht. Abgesehen davon lohnt bei größeren Defekten häufig keine Reparatur, der Garantieversicherer zahlt dann häufig nur den verbleibenden Zeitwert des Geräts. Und der ist meist gering, weil elektrische Geräte technisch schnell überholt sind und rasch an Wert verlieren, so dass im Ernstfall oft nur ein Bruchteil des Neupreises erstattet wird.