Riestern kann sich nach wie vor lohnen – und zwar, wenn man die gesetzlichen Fördermittel zur Finanzierung von Wohneigentum nutzt. An dieser so genannten Eigenheimrente (auch: Wohn-Riester) beteiligt sich der Staat mit jährlichen Zulagen, Verträge gibt es in unterschiedlichen Varianten.
Wer bereits eine klassische Riester-Rente bespart, darf das bisher angesammelte Guthaben einschließlich staatlicher Zulagen jederzeit komplett oder teilweise entnehmen und für die Finanzierung seiner Immobilie nutzen. Das entnommene Kapital kann unmittelbar zur Deckung der Baukosten bzw. des Kaufpreises verwendet werden, aber auch für einen laufenden Baukredit. Eigene Sparleistung und staatliche Zulagen fließen dann künftig direkt in die Tilgung und der Kredit ist schneller zurückgezahlt. Wer noch keine Riester-Förderung in Anspruch nimmt, kann auch einen speziell zugeschnittenen Bausparvertrag abschließen, mit dem er erst einmal genügend Eigenkapital anspart, um dann in einigen Jahren zu bauen. Alle Varianten der Eigenheimrente müssen vorsehen, dass der Immobilienkredit bis spätestens zum 68. Lebensjahr getilgt wird. Förderfähig sind auch so genannte Vorfinanzierungsdarlehen zur Überbrückung der Wartezeit, wenn man bereits vor Zuteilungsreife eines laufenden Bausparvertrags bauen oder kaufen will. Übrigens: auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder der barrierefreie Umbau von Wohneigentum ist mit der Eigenheimrente möglich.
Wohn-Riester können alle in Anspruch nehmen, die allgemein „riestern“ dürfen. Anspruch auf die Förderung haben Arbeitnehmer, Beamte und rentenversicherungspflichtige Selbständige sowie auch deren Ehe- oder Lebenspartner. Bis zu 175 Euro Grundzulage gibt es jährlich, für jedes Kind kommen noch einmal 185 Euro hinzu, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro Zulage. Sie wollen Wohneigentum finanzieren und die staatlichen Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzen? Wir beraten Sie gerne.