Wer mit einem schweren SUV eine rote Ampel überfährt, muss mit einem erhöhten Bußgeld rechnen, das zeigt ein aktueller Gerichtsentscheid. Die höhere Buße sei durch die größere Betriebsgefahr gerechtfertigt, die von einem solchen Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer ausgehe, urteilt das Amtsgericht Frankfurt/Main.
Im verhandelten Fall war die Fahrerin eines Sport Utility Vehicle der Marke BMW an einer innerstädtischen Ampel von einer fest installierten Messanlage geblitzt worden. Die Ampel stand bereits länger als eine Sekunde auf Rot. Verhängt wurde ein einmonatiges Fahrverbot, die laut Bußgeldkatalog üblicherweise fällige Geldbuße von 200 Euro wurde auf 350 Euro angehoben. Es kam zum Rechtsstreit über das erhöhte Bußgeld, das Amtsgericht Frankfurt/Main bestätigte die Entscheidung. Die kastenförmige Bauweise und die wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie eines SUV bringe ein größeres Risiko mit sich, andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen, heißt es in der Rechtsentscheidung. Wegen der größeren abstrakten Gefährdung durch das große und schwere Tatfahrzeug sei der begangene Rotlichtverstoß gravierender zu bewerten als ein gleichartiger Verstoß mit einem normalen Pkw. Zudem hatte die Fahrerin aufgrund verschiedener Verstöße bereits mehrere Einträge im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg (Amtsgericht Frankfurt am Main, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
Große SUV gelten vielen als Umweltsünder, aber auch als Fahrzeuge mit höherem Schadenrisiko bei Unfällen. Aber ist das wirklich so und sollten bei Verkehrsverstößen höhere Bußgelder erhoben werden? Studien über die möglicherweise erhöhte Unfallgefahr durch SUV kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während Untersuchungen aus den USA und Kanada bei Unfällen mit SUV, Vans und leichten Lastkraftwagen im Vergleich zu normalen Pkw tatsächlich ein größeres Verletzungsrisiko feststellten, ermittelte die Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV) keine nennenswert höhere Verletzungsgefahr durch SUV.