Mehr als 75.000 Wohnungseinbrüche hat die Polizei allein im vergangenen Jahr 2020 registriert. Finanziellen Schutz im Schadenfall bietet die Hausratversicherung. Was Sie als Verbraucher und Versicherungskunde jetzt zum Thema Einbruchdiebstahl wissen sollten.
Wird in Ihre Wohnung eingebrochen, ersetzt der Hausratversicherer den Wert der gestohlenen Sachen und auch Vandalismusschäden bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme – vorausgesetzt allerdings, Sie machen es den Langfingern nicht allzu leicht und lassen bei Abwesenheit Fenster oder Türen offen. In diesem Fall müssen Sie sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, der Hausratversicherer ersetzt den Schaden dann je nach Grad Ihres Mitverschuldens nur anteilig. Beim Verlassen des Hauses daher unbedingt darauf achten, dass Türen und von außen erreichbare Fenster fest verschlossen sind. Vermeiden Sie außerdem Unterversicherung. Beispiel: Wenn der Gesamtwert der beweglichen Wohnungseinrichtung 50.000 Euro beträgt, aber nur bis 25.000 Euro versichert ist, erstattet der Versicherer auch nur die Hälfte des möglichen Schadens. Dieses Risiko lässt sich umgehen, wenn Sie eine Hausratpolice mit „Unterversicherungsverzicht“ abschließen, in diesem Fall werden alle Schäden ohne Abschlag reguliert. Wertsachen sind in der Hausratversicherung übrigens nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert, häufig bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Für Bargeld gibt es meist eine feste Entschädigungsobergrenze, zum Beispiel 1.000 oder 2.000 Euro.
Ob der Versicherer auch die Reparaturkosten für von Einbrechern eingeschlagene Fenster oder aufgehebelte Türen übernimmt, hängt von den individuellen Tarifbedingungen der Hausratpolice ab. Schauen Sie am besten in Ihren Vertrag und ergänzen Sie den Hausratschutz falls erforderlich um eine solche Deckung. Für Einbruchschäden an Mietshäusern gilt: Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Einbruchsschäden an einzelnen Wohnungen, wenn der Mieter keine Hausratversicherung mit entsprechender Deckung hat. Vermieter brauchen deshalb eine Gebäudeversicherung mit Absicherung von Einbruchschäden, denn nicht jeder Mieter ist ausreichend hausratversichert.